Home > ÖIAG > Privatisierungsvorgang Glossar
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Formaler Ablauf von Privatisierungsvorgängen

Privatisierungsauftrag
Beruht auf Ministerratsbeschluss, wird der ÖIAG vom BMfF als Vertreter der Republik Österreich in der Hauptversammlung für die laufende Legislaturperiode erteilt.
Grundlage: §7 (1) ÖIAG-Gesetz.

Mehrjähriges Privatisierungsprogramm
Vom Vorstand aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen (im Anschluss an den Privatisierungsauftrag).
Grundlage: §8 (4) ÖIAG-Gesetz.

Privatisierungskonzept
Vom Vorstand aufzustellen und vom Aufsichtsrat zu beschließen; Vorlage jährlich im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 81 AktG.Enthält den für das jeweilige Privatisierungsprojekt beabsichtigten Privatisierungswege bzw. Privatisierungswege.
Grundlage: §8 (4) ÖIAG-Gesetz.

Anteilsverkauf
Vom Vorstand zu beantragen und vom Aufsichtsrat zu genehmigen; Antrag enthält insbesondere Käufer und Kaufpreis.

Privatisierungsausschuss
Der Aufsichtsrat hat einen Privatisierungsausschuss einzurichten, der die Aufgabe hat, Beschlüsse des Aufsichtsrates über Maßnahmen der Privatisierung vorzubereiten und die Ausführung der diesbezüglichen Beschlüsse zu überwachen; in Einzelfällen kann dem Privatisierungsausschuss auch die Befugnis zur Entscheidung übertragen werden.
Grundlage: §3 (3) ÖIAG-Gesetz.

Bericht über den Fortgang der Umsetzung des Privatisierungsprogrammes
Der Vorstand hat der HV anlässlich der Vorlage des Jahresabschlusses (o HV) über den Fortgang der Umsetzung des Privatisierungsprogrammes zu berichten (der BMfF berichtet in der Folge der Bundesregierung)
Grundlage: §8 (5) ÖIAG-Gesetz.