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KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT
(Investmentgesellschaft) Unternehmen, welches das gegen Ausgabe von Investmentfzertifikaten erhaltene Geld der Anleger nach dem Prinzip der Diversifikation in Wertpapieren veranlagt.
KAPITALBERICHTIGUNG
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen (d.h. aus eigenen Mitteln). Offene Rücklagen werden in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, d.h. das Kapital wird berichtigt. Die Aktionäre erhalten ohne zusätzliche Einzahlung Berichtigungsaktien, die oft als Bonusaktien bzw. Gratisaktien bezeichnet werden. Der Ausdruck Bonusaktien bzw. Gratisaktien ist irreführend, weil der Aktionär bei einer Kapitalberichtigung nichts geschenkt bekommt: Er hat ja Anteil an den Rücklagen, aus denen das Grundkapital erhöht wird.
KAPITALERHÖHUNG
Eigenkapitalbeschaffung durch Erhöhung des Grundkapitals. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen werden den Altaktionären mittels Bezugsrecht: Junge Aktien zu einem festen Kurs und in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz überlassen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird das Grundkapital durch die Einbringung einer Sacheinlage (z.B. Grundstück, anderes Unternehmen etc.) erhöht. Derjenige, der die Sacheinlage in das Unternehmen einbringt, erhält einen entsprechenden Anteil an diesem in Form von Jungen Aktien. Davon zu unterscheiden ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ( Kapitalberichtigung).
KAPITALERTRAGSTEUER
(KESt) Zinsen und Dividenden österreichischer Wertpapiere unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, bei Forderungspapieren auch die Erbschaftsteuer.
KAPITALHERABSETZUNG
Reduktion des Grundkapitals, um z.B. entstandene Verluste zu beseitigen. Meist vorgenommen im Rahmen einer Sanierung.
KAPITALISIERUNG
Marktkapitalisierung
KAPITALMARKT
Markt für langfristige Finanzierungsmittel ( Geldmarkt).
KAPITALSCHNITT
Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung, oft auf die ursprüngliche Höhe. Im Sanierungsfall werden so von den Aktionären Geldmittel in der Höhe der Kapitalherabsetzung zugeführt.
KASSAGESCHÄFT
Geschäft, bei dem Geschäftsabschluß und Erfüllung zeitgleich erfolgen ( Termingeschäft).
KASSAKURS
Bezeichnung für den Preis von am Kassamarkt gehandelten Wertpapieren.
KASSAMARKT
Zeichnet sich durch das zeitliche Zusammenfallen von Geschäftsabschluß und Erfüllung des Geschäftes aus, Terminmarkt.
KASSATAG
Erfüllungstag für alle an der Börse getätigten Wertpapiergeschäfte. An diesem Tag erfolgen Lieferung und Bezahlung der Wertpapiere.
KASSENOBLIGATION
Forderungspapier, das von Banken zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Kapitalbedarfes (ein bis fünf Jahre Laufzeit) emittiert wird. Werden solche Papiere vom Bund emittiert, heißen sie Bundesschatzscheine. Kassenobligationen und Bundesschatzscheine werden meistens von institutionellen Anlegern gekauft.
KAUFOPTION
Call
KEST
Abkürzung für Kapitalertragssteuer.
KGV
Kurs-Gewinn-Verhältnis
KOMBINIERTE STRATEGIEN
Durch gleichzeitigen Kauf bzw. Verkauf von Optionen ( Calls und Puts) können der individuellen Markteinschätzung angepaßte Strategien entwickelt werden. Bsp. für kombinierte Strategien sind Bear Spread, Bull Spread, Straddle und Strangle.
KOMBINIERTER AUFTRAG
Beim Optionenhandel: Auftrag bestehend aus mehreren, zur gleichen Zeit eingegebenen Einzelaufträgen über denselben Basiswert, die sich jedoch in bezug auf Ausübungspreis und Laufzeit und unterscheiden können. Die Ausführung dieser Einzelaufträge ist insofern voneinander abhängig, daß nur alle Aufträge gemeinsam zur Ausführung gelangen können.
KOMMUNALBRIEF
Ein Forderungspapier, dessen Emissionserlös den Ländern und Gemeinden zufließt. Die Forderungen der Anleger sind durch Pfandrechte an Einnahmen (allenfalls durch Grundstücke) der Länder und Gemeinden gesichert.
KONSORTIALBANKEN
Jene Banken, die gemeinsam ein Emissionssyndikat bilden.
KONSORTIUM
Emissionssyndikat
KONTRAKT
Synonym für Vertrag ( Kontraktgröße).
KONTRAKTGRÖSSE
Anzahl der Basiswerte, die Gegenstand eines Optionskontraktes sind (z.B. 50 Aktien bei den Aktienoptionen, 100 Indexpunkte bei ATX-Kontrakten).
KONTRAKTSPEZIFIKATIONEN
Die Kontraktspezifikationen legen die vertragliche Ausgestaltung von Futures und Optionen (hinsichtlich Basiswert, Laufzeit, Ausübungspreis, Kontraktgröße, Lieferung usw.) fest.
KONTRAKTVOLUMEN
Zahl der gehandelten Kontrakte.
KONTRAKTWERT
Der Kontraktwert beschreibt die einem Termingeschäft tatsächlich zugrundeliegenden Werte. Der Kontraktwert errechnet sich aus der Zahl der Kontrakte mal Kontraktgröße mal Kurs des Basiswertes.
KONVERSION
Umwandlung eines Forderungspapiers in ein anderes mit veränderten Bedingungen.
KONVERSIONSFAKTOR
(Preisfaktor) Faktor, der für jede lieferbare Anleihe bekanntgegeben wird und der Umrechnung des Anleihenpreises auf den idealtypischen Basiswert (und umgekehrt) dient. Andienungspreis
KOSTGESCHÄFT
(Pensionsgeschäft) Geschäfte, bei denen der Besitzer (Pensionsgeber) von Vermögenswerten (z.B. Forderungen, Wertpapiere) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe ist von vornherein vereinbart oder wird später festgelegt. Für die Zeit des Kostgeschäftes geht das Eigentum an den Vermögenswerten an den Pensionsnehmer über.
KUPON
Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers, der zum Bezug der fälligen Erträgnisse oder der Ausübung sonstiger Rechte ( Bezugsrechte) berechtigt.
KURS
Börsekurs
KURS/GEWINN-VERHÄLTNIS
(KBV) Zeigt an, wie oft der Gewinn pro Aktie im Kurs enthalten ist oder wie oft dieser errechnete Gewinn ausgeschüttet werden müßte, um den aktuellen Kaufpreis zu refinanzieren. Je niedriger das KGV, desto "günstiger" ist eine Aktie. Der Gewinn pro Aktie wird im voraus annäherungsweise berechnet und darf nicht mit der tatsächlichen Dividende verwechselt werden.
KURSZUSÄTZE
Zusatzinformation zu den Börsekursen, die der genaueren Kennzeichnung der Marktlage dienen. Dazu zählen eB für ex Bezugsrecht, eD für ex Dividende.
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